8 11.2.3 Zu den Geschehnissen nach der Kollision Der Zeuge gab an, er habe nach der Kollision gleich angehalten, weil er erwartet habe, dass der Beschuldigte auch anhalten würde. Dieser sei jedoch parkieren gegangen. Er habe gewartet, dass der Beschuldigte zurückkomme, sei aus dem Auto ausgestiegen und habe den Schaden an seinem Auto angeschaut (pag. 66 Z. 32 ff.). Offenbar ging der Zeuge davon aus, dass auch der Beschuldigte die Kollision bemerkt hatte und nach dem Parkieren zu ihm kommen würde. Dies geschah jedoch nicht.