68 Z. 31 ff.). Würde es sich um den Fussgängerstreifen auf der Aarbergerstrasse handeln, so würden die Richtungsangaben Bahnhof (links) und Post (rechts) keinen Sinn machen, da beide Orte sich auf der rechten Seite des Fussgängerstreifens befinden. Zudem gab der Zeuge an, er habe unmittelbar nach der Kollision seitlich bei der Strasse direkt vor der Post angehalten (pag. 66 Z. 32 und pag. 67 Z. 43). Die Position hat er auf der Karte eingezeichnet (pag. 71). Auch diese Angabe passt zur Annahme, dass die Kollision beim Fussgängerstreifen nach der Einmündung zur Post/Bahnhofparkplatz stattgefunden haben muss.