7 um zu parkieren. Der Beschuldigte habe ihn überholt und sei rechts eingebogen. Er sei im Begriff gewesen, rechts abzubiegen, und es sei ein Fahrzeug aus dem Bahnhofparkplatz entgegen gekommen. Der Beschuldigte habe ihn überholt und sei ebenfalls in den Bahnhofparkplatz eingebogen. Dabei habe er sein Fahrzeug berührt. Er sei vor ihn rein- und dann weggefahren, um auf dem Bahnhofplatz zu parkieren (pag. 66 Z. 25 ff.). Als der Beschuldigte ihn überholt und touchiert habe, habe er Zeit gehabt, ihn zu sehen, weil es nicht mit grosser Geschwindigkeit gewesen sei (pag. 67 Z. 11 f.).