Dieser Fahrer habe fast den Fussgänger erwischt. Als er vor seinem Fahrzeug nach rechts eingebogen sei, habe er sein Fahrzeug berührt (pag. 8). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, anlässlich derer ein direktes Wortprotokoll aufgenommen wurde, schilderte der Zeuge gemäss Protokoll, am Eingang des Bahnhofes habe ein Fussgänger den Fussgängerstreifen passiert. Er habe verlangsamt, um diesen passieren zu lassen. Der Beschuldigte sei mit grosser Geschwindigkeit von hinten gekommen. Er habe nach rechts abbiegen wollen,