Viel nachvollziehbarer erscheint, dass der Zeuge sich vom Verhalten des Beschuldigten vor den Kopf gestossen fühlte und sich so etwas nicht gefallen lassen wollte. Dass der Zeuge gemäss eigenen Angaben von Genf her gefahren war und nach der langen Fahrt allenfalls bereits etwas müde war, stellt auch keinen Hinweis auf eine Falschaussage dar. Gerade unter diesen Umständen hätte wohl kaum jemand noch Energie, grundlos die Polizei aufzubieten. Der Zeuge sagte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, es sei nicht dunkel gewesen. Wenn er sich richtig erinnere, sei es zwischen 16 und 17 Uhr gewesen.