6 über eine Vollkaskoversicherung, die ihm diese Kosten umgehend erstattet hätte (vgl. pag. 67 Z. 22 ff.). Es erscheint doch sehr unwahrscheinlich, dass jemand nur um eine geringe Geldsumme zu erlangen, völlig unbegründet ein Strafverfahren in Gang setzen würde, ohne sich dann als Privatkläger an diesem Strafverfahren zu beteiligen. Viel nachvollziehbarer erscheint, dass der Zeuge sich vom Verhalten des Beschuldigten vor den Kopf gestossen fühlte und sich so etwas nicht gefallen lassen wollte.