Es ist zwar sicher zutreffend, dass die beiden alten Fahrzeuge, die bereits 1998 und 1999 in Verkehr gesetzt worden waren, nicht völlig schadenfrei gewesen sein dürften. Trotzdem wären die mit der Aussage des Zeugen in Bezug auf die Streifkollision übereinstimmenden von der Polizei festgestellten geringfügigen Schäden an den beiden Fahrzeugen schon ein sehr grosser Zufall, zumal die Polizei durchaus in der Lage gewesen ist, alte von neuen Schäden an den Fahrzeugen zu unterscheiden.