So avisierte der Zeuge um 18:24 Uhr telefonisch die Polizei. Es ist nicht erklärbar, weshalb er dies tun sollte, wenn kein Unfall vorgefallen wäre (mehr dazu vgl. unten Ziff. II.11.2.1). Es ist zwar sicher zutreffend, dass die beiden alten Fahrzeuge, die bereits 1998 und 1999 in Verkehr gesetzt worden waren, nicht völlig schadenfrei gewesen sein dürften.