So wäre doch zu erwarten gewesen, dass die an den Fahrzeugen festgestellten Schäden, obwohl es lediglich um einen Unfall im Bagatellbereich ging, besser dokumentiert würden. Dass die gemäss Rapport aufgenommenen Fotos, die Beweiszwecken dienen würden, nicht mehr vorhanden sind, ist bedauernswert. In zeitlicher Hinsicht ist auffällig, dass der Rapport erst zwei Monate nach dem Vorfall verfasst wurde und der Strafbefehl nochmals ein Jahr später ausgefertigt wurde. Zudem wurde bei der handschriftlich aufgenommenen Aussage des Zeugen vermerkt, diese sei am 15. März 2015 aufgenommen worden, obwohl der Vorfall am 19. Februar 2015 war.