Gemäss dieser Skizze hätte die Kollision beim Fussgängerstreifen mit Mittelinsel auf der Aarbergerstrasse gerade vor der Einbiegung zum Bahnhofplatz bzw. der Post stattgefunden. Die Kammer zweifelt an der Korrektheit dieser Darstellung, worauf noch einzugehen sein wird (vgl. unten Ziff. II.11.2.2). An dieser Stelle ist lediglich festzustellen, dass diese Skizze nicht vom Zeugen auf deren Wahrheitsgehalt kontrolliert wurde und ihm auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nicht vorgelegt wurde.