Dieser Schätzung kommt jedoch kaum Beweiswert zu. Zum einen wurden die Kratzspuren von der Polizei nicht genauer dokumentiert und zum anderen ist es gerichtsnotorisch, dass meist schon die Reparatur von kleinen Kratzern mehr als CHF 50.00 kosten dürfte. Die Schadensbezifferung ist allerdings sowieso kein aussagekräftiges Kriterium. Am Fahrzeug des Zeugen stellte die Polizei am 19. Februar 2015 vor Ort Schäden fest. Der vordere linke Kotflügel und die Stossstange seien zerkratzt und eingedrückt gewesen, was einer Schadenssumme von ungefähr CHF 500.00 entspreche (pag.