4 ten Google-Maps-Ausdrucke nicht die Verkehrssituation zum Tatzeitpunkt wiederspiegeln würde. Der Anzeigerapport habe keinen Beweiswert, da der Zeuge den Polizisten alles Mögliche habe erzählen können ohne den Beschuldigten vor Ort. Es sei äusserst seltsam, dass die Fotos, die die Polizei aufgenommen haben wolle, sich nicht in den Akten befinden würden. Die Polizei habe nicht wissen können, woher die Kratzer am Fahrzeug des Zeugen stammen würden.