Dass zum Tatzeitpunkt bereits beide Fussgängerstreifen vorhanden waren, erhellt aus der Skizze im Anzeigerapport der Polizei vom 21. April 2015 (pag. 3). Beim Vergleich der Skizze der Polizei mit den Google Maps Ansichten erhellt, dass die Verkehrsführung seit dem Tatzeitpunkt nicht grundlegend verändert wurde, auch wenn – wie vom Beschuldigten vorgebacht (pag. 61) – die Strasse bei der Einbiegung auf den Bahnhofplatz zugunsten einer Busspur verbreitert wurde. 8.2 Weitere Beweismittel Ein weiteres Beweismittel ist der Anzeigerapport der Bieler Polizei vom 21. April 2015 (pag.