Allerdings ist fraglich, was für eine Ansicht hier gedruckt wurde, bzw. ob die Daten zwischenzeitlich aktualisiert wurden. Denn auf den Ausdrucken der Vorinstanz ist zwar der Fussgängerstreifen mit der Insel auf der Aarbergerstrasse unmittelbar vor der Einbiegung vor das Postgebäude ersichtlich, nicht aber der Fussgängerstreifen unmittelbar nach der Einbiegung. Der Grund ist möglicherweise ein Schattenwurf (vgl. pag. 64 f. und 70 f.).