8. Beweismittel 8.1 Objektive Beweismittel Die Vorinstanz hat Google Maps Ansichten (Satellit) ausgedruckt und diese dem Beschuldigten und dem Zeugen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vorgelegt, um die Standorte ihrer Fahrzeuge einzuzeichnen (pag. 64 f. und 70 f.). Es handelt sich um Ausdrucke gemäss Kartendaten von Google des Jahres 2017. Allerdings ist fraglich, was für eine Ansicht hier gedruckt wurde, bzw. ob die Daten zwischenzeitlich aktualisiert wurden.