7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Es ist grundsätzlich unbestritten, dass sowohl der Zeuge als auch der Beschuldigte am 19. Februar 2015 ab ca. 18:10 Uhr mit ihren jeweiligen Fahrzeugen, blauer Peugeot 206 respektive roter Renault Twingo, in Biel von der Aarbergerstrasse her kommend rechts auf den Bahnhofplatz vor der Post einbogen. Der Beschuldigte parkierte auf dem Bahnhofplatz. Als er nach einem Aufenthalt von ca. 15 bis 20 Minuten zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, traf er dort auf den Zeugen, der sein Fahrzeug fotografierte. Dieser warf dem Beschuldigten vor, er habe sein Fahrzeug beschädigt.