6. Sachverhalt gemäss Strafbefehl vom 29. April 2016 Dem Beschuldigten wurde im als Anklageschrift geltenden Strafbefehl (vgl. Art. 356 Abs. 2 Satz 2 StPO) Folgendes vorgeworfen: Er soll am 19. Februar 2015 um ca. 18:10 Uhr in Biel auf dem Bahnhofplatz das vor dem Fussgängerstreifen haltende Fahrzeug des Geschädigten C.________ (im Folgenden: Zeuge) von links überholt haben. Als er vor dessen Fahrzeug nach rechts auf den Parkplatz der Post abgebogen sei, habe er dabei mit seiner rechten Fahrzeugseite die linke Fahrzeugfront des Geschädigten gestreift.