5. Beweisantrag und oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 28. Juni 2017 beantragte die Verteidigung eine erneute Parteibefragung des Beschuldigten und eine Zeugenbefragung von C.________ (pag. 125). Mit Verfügung vom 10. Juli 2017 wies die Verfahrensleitung den Beweisantrag auf nochmalige Einvernahme des Zeugen ab (pag. 154). Von Amtes wegen wurden als Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten eingeholt (pag. 161, 169, 172).