__ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 13. April 2017 schuldig wegen einfacher Verkehrsregelverletzung durch pflichtwidriges Verhalten beim Überholen eines am Fussgängerstreifen haltenden Fahrzeuges und Nichtbeherrschen des Fahrzeuges, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall und Vereitlung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, alles begangen am 19. Februar 2015 in Biel. Es verurteilte ihn dafür zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 300.00, mit einer Probezeit von zwei Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 2 Tage), zu einer