Fürsprecherin E.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Anschlussberufungsführerin Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Bundesamt für Polizei (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist) - dem Forensisch-Psychiatrischen Dienst der Universität Bern (nur Urteilsbegründung, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist)