35 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 19‘684.75. A.________ hat dem Kanton Bern die auf sein Unterliegen entfallende ¾ der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 14‘763.55, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die auf sein Unterliegen entfallende ¾ der Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 3‘505.30, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Obere Instanz