1. zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Davon sind 6 Monate zu vollziehen. Der Rest der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben, unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zur Bezahlung von ¾ der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 23‘278.90, ausmachend CHF 17‘459.20. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 5‘819.75 trägt der Kanton Bern;