Soweit der Beschuldigte im oberinstanzlichen Verfahren obsiegt, entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Vertretung mit CHF 4‘052.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Soweit der Beschuldigte im oberinstanzlichen Verfahren unterliegt, entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Vertretung mit CHF 4‘052.50 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). A.________ hat dem Kanton Bern die auf sein Unterliegen entfallende ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 4‘052.50 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B._____