36. Amtliche Entschädigung Beschuldigter Die durch den amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, geltend gemachten Aufwendungen im erst- und oberinstanzlichen Verfahren werden als angemessen erachtet. Aufgrund der tatsächlichen Dauer der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wird die Kostennote jedoch um 4 Stunden gekürzt. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 19‘684.75 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). A.________ hat dem Kanton Bern die auf sein Unter-