Im Zivilpunkt unterliegt die Straf- und Zivilklägerin im Umfang von 1/10. Demzufolge wird der Beschuldigte zur Bezahlung von oberinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2‘500.00 verurteilt. 4/10 der Verfahrenskosten von CHF 2‘500.00, ausmachend CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern. 1/10 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 500.00, werden der Straf- und Zivilklägerin zur Bezahlung auferlegt.