Es wird auf folgende Bundesgerichtsentscheide verwiesen: - CHF 15‘000.00 für einen im Tatzeitpunkt 14-jährigen Knaben (Täter: 30 Jahre alt, keine Liebesbeziehung, massive sexuelle Handlungen mit Penetration, (Urteil des Bundesgerichts BGer 4C.225/2003 vom 24. Februar 2004); - CHF 4‘000.00 für intellektuell eingeschränktes 14-jähriges Opfer (Täter 5 Jahre älter, anfangs Liebesbeziehung, später nur sexuelle Beziehung, sexuelle Nötigung zu Analverkehr, Urteil des Bundesgerichts 6P.92/2002 vom 11. Februar 2003); Auch ein Blick auf die durch das Obergericht Bern zu beurteilenden (jedoch zumeist anders gelagerte) Fälle lässt eine Genugtuungssumme von CHF 10‘000.00