30 weswegen von einer Basisgenugtuung von CHF 18‘000.00 auszugehen ist. Hingegen führt im vorliegenden Fall das Alter der Privatklägerin – sie war bereits 13 bzw. 14 Jahre alt und geschlechtsreif, weswegen ihr auch die Pille verschrieben wurde – zu einer Reduktion dieser Genugtuung. Eine weitere Reduktion ist schliesslich auch mit Blick auf die Umstände, unter denen die sexuellen Handlungen erfolgt sind, vorzunehmen.