Die Kammer nimmt zur Kenntnis, dass die Privatklägerin gemäss aktuellem Therapieverlaufsbericht vom 16. Januar 2018 nach wie vor an den Folgen der Handlungen des Beschuldigten leidet und sich in therapeutischer Behandlung befindet. Im Therapieverlaufsbericht wird weiter auch angedeutet, dass eine lebenslange Aufarbeitung als nötig erachtet werde (pag. 1638).