Aus dem Therapiebericht vom 6. März 2017 ergibt sich, dass diese angefallenen Leistungen auf eine Traumatisierung der Privatklägerin zurückzuführen sind, welche durch die sexuellen Handlungen entstanden sind (pag. 1400 f.). Der Beschuldigte wird daher zur Bezahlung von CHF 3‘760.00 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 19. September 2014 sowie von CHF 3‘940.00 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 22. Juli 2016 sowie von CHF 310.00 Schadenersatz zuzüglich 5 % Zins seit dem 4. Mai 2017 an die Zivilklägerin verurteilt.