31. Forderung der Zivilklägerin Mit Schreiben vom 19. September 2014 hat sich der Kanton Bern, handelnd durch die GEF, im Strafverfahren als Privatkläger konstituiert und Zivilklage erhoben. Die GEF führt aus, dass sie gestützt auf Art. 13 ff. des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetzes, OHG; SR 312.5) an die Privatklägerin Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen erbracht habe (pag. 133 f.). Die geltend gemachten Beträge sind ausgewiesen und erstellt (vgl. Ausführungen der Vorinstanz, pag. 1535, S. 46 der Entscheidbegründung).