Zusammengefasst ist damit festzuhalten, dass dem Beschuldigten keine schlechte Prognose gestellt werden muss. Daran vermögen auch die schwierigen persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten – er verfügt weder über einen festen Wohnsitz noch über eine Arbeitsstelle – nichts zu ändern. Positiv zu vermerken ist in diesem Zusammenhang, dass der Beschuldigte offensichtlich Unterstützung durch seinen Freundeskreis erfährt, da er zurzeit sein Überleben ohne wesentliche Sozialhilfeleistungen zu meistern vermag. Auch hat der Beschuldigte den Wunsch nach mehr Stabilität und Unterstützung geäussert, wobei zu hoffen ist, dass er diesen auch umsetzen wird.