Konkret hat sich der Beschuldigte der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum und in geringem Masse Handel) schuldig gemacht, wobei es sich hierbei nicht um einschlägige Delinquenz handelt. Insgesamt wirken sich das Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren im Umfang von einem Monat strafmindernd aus, womit eine Freiheitsstrafe von 30,5 Monaten resultiert. 30.3 Strafempfindlichkeit Es ist von einer durchschnittlichen Strafempfindlichkeit auszugehen. 30.4 Lange Verfahrensdauer