Ergänzend kann auch auf den Bericht seines Psychiaters Dr. med. O.________ verwiesen werden, welcher positiv wertet, dass der Beschuldigte bei dieser schwierigen Lebensgeschichte nicht gescheitert sei, und die positiven Persönlichkeitszüge des Beschuldigten betont (pag. 1110). Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten wirken sich vorliegend im Umfang von 3 Monaten strafmindernd aus. 30.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat zwar gewisse sexuelle Handlungen abgestritten.