29. Asperation Pornografie Der Beschuldigte hat der Privatklägerin vorsätzlich einen pornografischen Film gezeigt und damit tatbestandsmässig gehandelt. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die beiden zum damaligen Zeitpunkt eine sexuelle Beziehung pflegten, kommt diesem Tatbestand kaum eine eigenständige Bedeutung zu und es ist von einem sehr leichten Verschulden auszugehen. Aufgrund des engen sachlichen