V. Strafzumessung 26. Grundlagen der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die Grundlagen der Strafzumessung zutreffend wiedergegeben. Darauf kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 1525 f., S. 36 f. der Entscheidbegründung). 27. Strafart und Strafrahmen Aufgrund der Höhe der auszusprechenden Strafe kommt von Gesetzes wegen nur die Freiheitsstrafe als Strafart in Betracht (Art. 34 Abs. 1 i.V.m. Art. 40 Abs. 1 StGB).