24. Sexuelle Handlungen mit Kind Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, macht sich der sexuellen Handlungen mit einem Kind schuldig (Art. 187 Ziff. 1 StGB). Die Vorinstanz hat die Tatbestandsvoraussetzungen zutreffend wiedergegeben, darauf wird vollumfänglich verwiesen (pag. 1519, S. 30 der Entscheidbegründung).