Die Beziehung ist jedoch insofern nicht als symmetrisch zu bezeichnen, als die rund 5 Jahre jüngere Privatklägerin dem 18-jährigen Beschuldigten deutlich unterlegen war. Aus den Aussagen diverser Personen aus dem Umfeld des Paares ergibt sich eindeutig, dass der Beschuldigte in der Beziehung die dominante Rolle innehatte (siehe Ausführungen unter E. 19). Die angeklagten sexuellen Handlungen haben wie in der Anklageschrift beschrieben und von der Privatklägerin glaubhaft geschildert, stattgefunden.