Der Umstand, dass die Eltern Kenntnis der sexuellen Beziehung hatten bzw. diese akzeptierten, lässt keine Rückschlüsse auf die sexuellen Handlungen, welche im Rahmen der sexuellen Beziehung stattgefunden haben, und auf die Frage, von wem die Initiative dazu ausgegangen war, zu. Weiter ist aufgrund der Aussagen der Privatklägerin und des Umfelds der Parteien erstellt, dass der Beschuldigte als älterer Partner gegenüber der Privatklägerin in der Beziehung die dominante Rolle innehatte.