Sie hätte immer einen harten Kopf gehabt. Erstaunt habe es ihn auch, dass sie den Beschuldigten in ihrem Zimmer habe rauchen lassen. Dies sei der einzige Verdachtsmoment gewesen, das etwas nicht stimmen könne (pag. 78). Am 9. September 2014 wurde F.________ durch die Staatsanwaltschaft als Zeugin einvernommen (pag. 83 ff.). Die Privatklägerin habe ihr gegenüber nach Ende der Beziehung geschildert, dass der Beschuldigte sie im Bett geschlagen habe (vgl. pag. 87), was ein weiteres Indiz dafür darstellt, dass sich die Ereignisse wie von der Privatklägerin geschildert, abgespielt haben. Zur Beziehung der beiden führte F.________ aus, dass der Beschuldigte der Ältere mit Erfahrung gewesen sei.