Er führte aus, dass der Beschuldigte klar gesagt habe, wo es durchgehe und was richtig und falsch sei. Er habe auch versucht, die Privatklägerin lächerlich zu machen und sie zu demütigen (pag. 65). Auch wenn die Aussagen des Bruders des Privatklägers durchaus kritisch zu würdigen sind – seine Abneigung gegenüber dem Beschuldigten verbirgt er nicht – sind keine Gründe für eine derart erhebliche Falschbelastung ersichtlich und es lässt sich aus seinen Aussagen ableiten, dass der Beschuldigte gegenüber der Privatklägerin als älterer Partner den überlegenen und dominanten Part eingenommen hatte.