Zudem antwortete er eher ausweichend und gab auf Frage, ob es zu den vorgeworfenen Handlungen gekommen sei, an, dass diese ohnehin nicht zu seinen Vorlieben gehören würden. Wäre es nicht zu den vorgeworfenen Handlungen gekommen, wäre nach Ansicht der Kammer eher zu erwarten, dass der Beschuldigte die Vorwürfe dezidiert in Abrede stellen und nicht unbestimmt und mit generellen Hinweisen auf seine Vorlieben beantworten würde.