Weiter machte der Beschuldigte auch auf Frage zu den sexuellen Handlungen mit Kratzen und Beissen – im Vergleich zu seinen früheren Aussagen – defensive und verharmlosende Angaben. So führte er aus, es sei eher zu einem «Knabbern» und einem Halten und nicht zu Beissen oder Kratzen gekommen. Auch diese Aussagen sind gerade angesichts der früheren Angaben nicht glaubhaft. Es ist nicht einzusehen, wieso sich der Beschuldigte in der früheren Einvernahme fälschlicherweise übermässig hätte belasten sollen.