Die Frage, von wem die Initiative zu den doch eher aussergewöhnlichen sexuellen Handlungen aus gekommen ist, erachtet die Kammer jedoch als relevant. Es erscheint als unwahrscheinlich, dass der Beschuldigte diese Erinnerung gerade angesichts ihrer Bedeutung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr abrufen kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte seine früheren und wie dargelegt nicht glaubhaften Aussagen nun abzuschwächen versucht. Weiter machte der Beschuldigte auch auf Frage zu den sexuellen Handlungen mit Kratzen und Beissen – im Vergleich zu seinen früheren Aussagen – defensive und verharmlosende Angaben.