1698 ff.). Die Aussagen des Beschuldigten stimmen im Wesentlichen mit seinen Angaben bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft überein, wobei er jedoch bezüglich der Frage, von wem aus die Initiative zu den sexuellen Praktiken gekommen sei, keine genauen Angaben mehr machen konnte. Diese Erinnerungslücke könnte durchaus auch mit dem Zeitablauf erklärt werden. Die Frage, von wem die Initiative zu den doch eher aussergewöhnlichen sexuellen Handlungen aus gekommen ist, erachtet die Kammer jedoch als relevant.