der Vater habe sie um 10 Uhr nach Hause gehen lassen und gesagt, er werde erst gegen 2-3 Uhr nach Hause kommen. Auf Vorhalt der Tagebucheinträge der Privatklägerin gab der Beschuldigte an, er habe nicht alles gelesen, es sei für ihn schwer und belastend diese Vorwürfe zu hören. Auf Frage seines Verteidigers gab er an, er habe von der Privatklägerin während der Beziehung einen Song und eine Collage erhal-