Der Beschuldigte gab an, dass er die Privatklägerin vielleicht einmal zum Ausprobieren gefesselt habe, eine Petflasche hätte er jedoch nie in sie eingeführt und sie hätten auch keinen Pornofilm zusammen geschaut. Auf Frage, wie es zur Trennung gekommen sei, gab der Beschuldigte an, dass er nach seiner Lehre keine Arbeit gefunden habe und deswegen frustriert gewesen sei, was die Privatklägerin zu spüren bekommen habe. Dann habe es Streit gegeben und so sei die Beziehung auseinandergegangen. Kontakt habe er keinen mehr zu ihr.