Es sei nie zu Würgen gekommen. Auf Frage, wieso die Privatklägerin derartige Anschuldigungen erheben sollte, gab der Beschuldigte an, dies auch nicht zu wissen. Dies sei eine Frage, die ihn beschäftige, seit die Polizei zu ihm gekommen sei. Der Beschuldigte gab an, dass er die Privatklägerin vielleicht einmal zum Ausprobieren gefesselt habe, eine Petflasche hätte er jedoch nie in sie eingeführt und sie hätten auch keinen Pornofilm zusammen geschaut.