Er hätte der Privatklägerin nicht bewusst Schmerzen zufügen wollen. Es könne sein, dass sie das gegenseitig gemacht hätten, in den Emotionen. Er hätte sie nie fest geschlagen, so dass sie Schmerzen oder blaue Flecken bekommen hätte. Es könne sein, dass das in kleinem Rahmen vorgekommen sei, aber nicht wie von ihr geschildert. Auf Frage gab er weiter an, sich nicht mehr erinnern zu können, von wem aus die Initiative gekommen sei. Dass er die Privatklägerin gewürgt und gefesselt habe, bestritt er. Es sei nie zu Würgen gekommen.