Die Beziehung zur Privatklägerin beschrieb er als sehr schön, innig und liebevoll. Auf Vorhalt der Aussagen der Privatklägerin gab der Beschuldigte an, dass diese für ihn unverständlich seien. Es sei aus dem Nichts gekommen. Aus seiner Sicht stimme das nicht. Er könne sich auch nicht vorstellen, wie sie darauf komme. Kratzen und Beissen sei eigentlich keine Vorliebe von ihm. Es sei nicht regelmässig zu Kratzen und Beissen gekommen, vielleicht ein bisschen Knabbern. Weiter sei es zwischen ihnen mehr zu einem Halten und nicht zu einem Kratzen gekommen. Er hätte der Privatklägerin nicht bewusst Schmerzen zufügen wollen.