17. Aussagen des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Februar 2018 Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte einlässlich zur Person und zur Sache befragt. Auf eine Zusammenfassung seiner Aussagen zur persönlichen Situation wird an dieser Stelle mit Verweis auf die entsprechende Aktenstelle verzichtet (pag. 1696 ff.). Der Beschuldigte bestätigte in der Sache seine Aussagen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft. An die meisten Sachen könne er sich noch erinnern. Die Beziehung zur Privatklägerin beschrieb er als sehr schön, innig und liebevoll.